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Beispiele zulässiger Spannungen "S" typischer Kohlenstoffstähle (carbon steel) der ASME Code Section II, Part D, Table 1A, metric

 
 

Bitte konsultieren Sie für weitere zugelassene ASME Materialien die Section II Part D.

carbon steel
Spec. No. SA-105 SA-106 SA-516 SA-516 SA/EN 10028-2 SA/EN 10216-2
Type/Grade - B 60 70 P265GH P235GH
Nominal Composition carbon steel carbon steel carbon steel carbon steel carbon steel carbon steel
Product Form forgings smls. pipe plate plate plate smls. tube
Alloy Desig./UNS No. K03504 K03006 K02100 K02700 - -
Size/Thickness [mm] - - - - ≤ 60 t ≤ 16
16 < t ≤ 40
40 < t ≤ 60
P-No. 1 1 1 1 1 1
Group No. 2 1 1 2 1 1
Min. Tensile
Strength
[MPa]
485 415 415 485 410 360
Min. Yield
Strength
[MPa]
250 240 220 260 245 215
I-Applic. and Max. Temp. Limit
[°C]
538 538 454 454 NP 538
III-Applic. and Max. Temp. Limit [°C] 371 371 371 371 NP NP
VIII-1-Applic. and Max. Temp. Limit [°C] 538 538 538 538 371 538
XII-Applic. and Max. Temp. Limit [°C] 343 343 343 343 NP NP
External Pressure
Chart No.
CS-2 CS-2 CS-2 CS-2 CS-2 CS-2
Notes G10, S1, T2 G10, S1, T1 G10, S1, T2 G10, S1, T2 T1 G10, S1, T2, W14
-30 to 40°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 65°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 100°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 125°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 150°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 200°C [MPa] 138 118 118 138 117 103
≤ 250°C [MPa] 136 118 118 138 117 103
≤ 300°C [MPa] 129 118 115 136 117 103
≤ 325°C [MPa] 125 118 112 132 117 103
≤ 350°C [MPa] 122 117 108 128 117 103
≤ 375°C [MPa] 117 105 104 123 106 102
≤ 400°C [MPa] 101 88.9 88.9 101 - 89.1
≤ 425°C [MPa] 83.9 75.3 75.3 83.8 - 75.4
≤ 450°C [MPa] 67.0 62.7 62.7 67.1 - 62.6
≤ 475°C [MPa] 51.1 45.5 45.5 51.0 - 45.5
≤ 500°C [MPa] 33.6 31.6 31.6 33.6 - 31.6
≤ 525°C [MPa] 21.3 21.9 21.9 21.3 - 21.9
≤ 550°C [MPa] 12.9 12.7 12.7 12.9 - 12.7
≤ 575°C [MPa] - - - - - -
≤ 600°C [MPa] - - - - - -
≤ 625°C [MPa] - - - - - -
≤ 650°C [MPa] - - - - - -
≤ 675°C [MPa] - - - - - -
≤ 700°C [MPa] - - - - - -
≤ 725°C [MPa] - - - - - -
≤ 750°C [MPa] - - - - - -
≤ 775°C [MPa] - - - - - -
≤ 800°C [MPa] - - - - - -
≤ 825°C [MPa] - - - - - -

Hinweise

(b)

Für die Interpolation ist der allgemeine Hinweis (b) zu beachten:
Die Spannungswerte in dieser Tabelle können interpoliert werden, um Werte für Zwischentemperaturen zu bestimmen. Die Werte bei Zwischentemperaturen sind auf die gleiche Anzahl von Dezimalstellen zu runden wie der Wert bei der höheren Temperatur, zwischen denen Werte interpoliert werden: Wenn die Dezimalstelle hinter der endgültigen Dezimalstelle kleiner als 5 ist, behält die endgültige Dezimalstelle ihren Wert; wenn die Dezimalstelle hinter der endgültigen Dezimalstelle 5 oder größer ist, erhöhe die endgültige Dezimalstelle um 1.

G5

Wegen der relativiv niedrigen Dehngrenze dieser Materialien wurden diese höheren Spannungswerte bei Temperaturen ermittelt, bei denen kurzzeitige Zugfestigkeitseigenschaften gelten. Damit wird der Gebrauch dieser Materialen auch dort zugelassen, wo etwas größere Verformungen akzeptabel sind. Die Spannungswerte liegen im Bereich zwischen 66 2/3% und 90% der bei der jeweiligen Temperatur geltenden Dehngrenze. Die Verwendung dieser Spannungswerte kann zu bleibenden Verformungen führen. Diese Spannungswerte sind nicht empfohlen für geflanschte Verbindungen mit Dichtungen oder anderen Anwendungen, bei denen leichte Verformungen Undichtigkeiten oder Fehlfunktionen bewirken können. Für Section III Anwendungen stellt Tabelle Y-2 Faktoren bereit, bei deren Verwendung mit den Dehngrenzwerten aus Tabelle Y-1 Spannungswerte ermittelt werden können, die zu geringeren bleibenden Verformungen führen.

G10

Falls die Temperatur über einen längeren Zeitraum über 425°C liegt, kann sich die Karbidphase von Kohlenstoffstählen in Graphit umwandeln. Siehe unverbindlichen Appendix A, A-201 und A-202.

G12

Bei Temperaturen über 550°C sind diese Spannungswerte nur anzuwenden, wenn der Kohlenstoffanteil in der Schmelzanalyse 0,04 % oder mehr beträgt.

G21

Unter Section I ist die Verwendung auf PEB-5.3 beschränkt. Siehe Warnhinweise in PG-5.5.

G24

Bei diesen zulässigen Spannungen wurde ein Faktor von 0,85 berücksichtigt. Um zulässige Spannungen in Längsrichtung zu ermitteln, sind diese Werte durch 0,85 zu teilen.

H1

Für Temperaturen über 550°C dürfen die Spannungswerte nur benutzt werden, wenn das Material einer Wärmebehandlung unterzogen wurde. Die Temperatur für die Wärmebehandlung muss der Mindesttemperatur der Materialspezifikation entsprechen, darf aber nicht tiefer als 1040°C sein. Das Material ist in Wasser oder in einem anderen Mittel abzuschrecken.

S1

Für Anwendungen unter Section I sind die zul. Spannungen bei Temperaturen von 450°C oder höher erlaubt. Diese Materialien werden bei diesen Temperaturen jedoch üblicherweise nur für innenliegende Rohre/Hohlprodukte mit einem Aussendurchmesser von 75 mm oder kleiner verwendet.

T1

Zulässige Spannungen bei Temperaturen von 370°C und darüber basierend auf Zeitstands-kennwerten.

T2

Zulässige Spannungen bei Temperaturen von 400°C und darüber basierend auf Zeitstands-kennwerten.

T7

Zulässige Spannungen bei Temperaturen von 565°C und darüber basierend auf Zeitstands-kennwerten.

T8

Zulässige Spannungen bei Temperaturen von 595°C und darüber basierend auf Zeitstands-kennwerten.

T9

Zulässige Spannungen bei Temperaturen von 620°C und darüber basierend auf Zeitstands-kennwerten.

W12

Die Werte für "S" enthalten keinen Schweißnahtfaktor für Längsnähte. Für Anwendungen unter der Section III bei geschweißtem Material ohne Schweißzusatzwerkstoff ist der Schweißnahtfaktor 1, wenn Ultraschallprüfungen, Röntgenprüfungen oder Wirbelstromprüfungen gemäß NC-2550 aufweisen durchgeführt wurden. Bei geschweißtem Material mit Schweißzusatzwerkstoff das die Anforderungen der NC-2550 erfüllt, gilt ein Schweißnahtfaktor für Längsnähte von 1.00. Alle anderen Schweißnahtfaktoren für Längsnähte:
(a) einseitige Stumpfnähte mit Schweißzusatzwerkstoff, 0.80
(b) einseitig oder beidseitig geschweißte Stumpfnähte ohne Schweißzusatzwerkstoff, 0.85
(c) beidseitig geschweißte Stumpfnähte mit Schweißzusatzwerkstoff, 0.90
(d) einseitig oder beidseitig geschweißte mit Röntgenprüfung, 1.00

W14

Die Werte für "S" enthalten keinen Schweißnahtfaktor. Für Anwendungen aus der Section VIII, Division 1 und Section XII die ohne Schweißzusatzwerkstoff geschweißt wurden, sind die in der Tabelle aufgeführten zul. Spannungen mit 0.85 zu multiplizieren.
Wenn mit Schweißzusatzwerkstoff geschweisst wurde, ist die Tabelle UW-12 für die Section VIII, Division 1 bzw. die TW-130.4 für die Section XII zu beachten.

Hinweise zur Berechnung

Bei weiteren Fragen zur Berechnung kontaktieren Sie uns direkt oder diskutieren Sie mit uns im ASME Code Forum. Um über Erweiterungen auf diesen Webseiten, kommende Seminare und Informationen zum ASME Code auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren.

Diese Berechnungsseiten dienen nur zur Information und ersetzen keinesfalls ein durch den Berechner verifiziertes Programm oder eine Handrechnung! Toleranzen, Korrosionszuschläge, Mindestwandstärken und sonstige Zusatzbedingungen aus dem Regelwerk müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

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